Schmerztherapie aus der Traditionellen Chinesischen Medizin
Akupunktur ist ein bewährtes Verfahren der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) und kann bei verschiedenen Schmerzsyndromen unterstützend eingesetzt werden. In unserer orthopädischen Praxis nutzen wir sie insbesondere bei chronischen und verschleißbedingten Beschwerden der Kniegelenke sowie der unteren Wirbelsäule. In diesen Fällen ist die Behandlung unter bestimmten Voraussetzungen über die gesetzliche Krankenversicherung abrechenbar. Ziel ist es, Schmerzen zu lindern, die Muskelspannung zu regulieren und die körpereigenen Heilungsmechanismen zu aktivieren.
Individuelle Akupunkturbehandlung auch bei weiteren Schmerzformen
Darüber hinaus setzen wir Akupunktur als Selbstzahlerleistung auch bei Kopfschmerzen und Migräne, bei Sehnenüberlastungen sowie bei Polyneuropathie der Füße ein. Je nach Beschwerdebild kann ergänzend eine Elektroakupunktur sinnvoll sein. Dabei werden die gesetzten Nadeln durch schwache elektrische Impulse stimuliert, um die schmerzlindernde Wirkung gezielt zu unterstützen. So lässt sich die Behandlung individuell an Art und Intensität der Beschwerden anpassen.
Typische Fragen zur Akupunktur
- • Bei welchen Beschwerden wird Akupunktur in der Orthopädie eingesetzt?
- Akupunktur kann vor allem bei chronischen und verschleißbedingten Schmerzen im Bereich der Knie und der unteren Wirbelsäule sinnvoll sein. Darüber hinaus kann sie auch bei Kopfschmerzen, Migräne, Sehnenüberlastungen und bei Polyneuropathie der Füße eingesetzt werden. Ob eine klassische Akupunktur oder eine Elektroakupunktur sinnvoll ist, entscheiden wir individuell nach Beschwerdebild.
- t Akupunktur schmerzhaft und wie läuft die Behandlung ab?
- Die Nadeln sind sehr fein und werden von den meisten Patienten nur als leichtes Piksen oder Druckgefühl wahrgenommen. Während der Behandlung liegen Sie entspannt, die Nadeln verbleiben je nach Befund für eine bestimmte Zeit in der Haut. Bei der Elektroakupunktur kommt zusätzlich eine sanfte elektrische Stimulation hinzu, die in der Regel gut verträglich ist.
- • Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten und wann ist Akupunktur eine Selbstzahlerleistung?
- Bei chronischen und verschleißbedingten Beschwerden der Knie sowie der unteren Wirbelsäule kann Akupunktur über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden. Behandlungen bei Kopfschmerzen, Migräne, Sehnenüberlastungen oder Polyneuropathie der Füße erfolgen in der Regel als Selbstzahlerleistung. Gerne informieren wir Sie vorab transparent über die jeweiligen Möglichkeiten und Kosten.
